ABC der Haustechnik

EnEV: Energie Einspar - Verordnung

Hohe Anforderungen an Planer, Architekten, Bauherren und die Haustechnik der Gebäude stellt die am 01. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung: Sie müssen noch sparsamer mit Heizwärme umgehen.

Neu für Hausbesitzer ist:

Alle Heizkessel, die vor dem 01. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen bis spätestens Ende 2006 ausgetauscht werden. Bei Kesseln, die nach dem 01. November 1996 einen neuen Brenner erhalten haben, verlängert sich die entsprechende Frist bis Ende 2008.

Ebenfalls bis Ende 2006 müssen nach der EnEV Dachgeschoßdecken über beheizten Räumen gedämmt werden.

Ansonsten werden viele strengere Vorgaben erst dann relevant, wenn eine Renovierung ins Haus steht. Dennoch spart ein neuer Heizkessel sofort Kosten, und es ist zu Empfehlen, mit der Modernisierung nicht allzu lange zu warten. Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass Brennwertgeräte gegenüber ca. 15 Jahre alten Kesselveteranen bis zu 15% des Gasverbrauches senken.

Neu für Bauherren ist:

In einem Energiebedarfsausweis muss für Neubauten nachgewiesen werden, wie hoch der Primärenergiebedarf des Gebäudes für die Wärmeversorgung ist. Die beim Energietransport und bei der Umwandlung angefallenen Verluste werden dabei übrigens mitberechnet. Stromheizungen scheiden hierdurch schlechter ab als Erdgasheizungen. Den Bauherren steht es frei, die Vorgaben der Vorordnung durch eine sparsame Heizungsanlage oder durch Wärmedämmung zu erfüllen. Die Verordnung kann bereits mit der Installation einer Gas-Brennwertheizung ihn Verbindung mit dem üblichen Wärmeschutzstandard erreicht werden.

Die Technische Universität Dresden hat in einer Studie festgestellt, dass durch den Einbau einer Gas-Brennwertanlage mit Solaranlage (bei wesentlich geringerem Kostenaufwand als bei der Wärmedämmung) mehr Energie eingespart werden kann.

KfW Förderprogramm ausgeweitet: Jetzt auch Einzelmaßnahmen möglich.

Bundesregierung stellt jährlich zusätzlich Gelder für die Sanierung im Gebäudebereich bereit. Das bestehende KfW-Programm wurde um das neue Maßnahmenpaket 5 erweitert, welches erstmalig den alleinigen Heizkesselaustausch ohne zwangsläufig damit verbundene Maßnahmen am Gebäudekörper fördert.

Konkret bedeutet dies:

  • Der Ersatz von alten Heizkesseln mit Einbaudatum vor dem 1. Juni 1982 durch Brennwertkessel in Kombination mit Solarkollektoranlagen wird als Einzelmaßnahme gefördert.
  • Ebenso gefördert wird der Austausch von Gas-, Öl- und Kohleeinzelöfen, Kohlezentralheizungen sowie Nachtspeicherheizungen durch den Einbau von Wärmeversorgungsanlagen im Sinne der EnEV (z.B.Brennwert- und Niedertemperatur-Heizgeräte / Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien / Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen).
  • Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Krediten bis zu 100% der Investitionskosten. Es werden maximal 80 Euro/m2 Wohnfläche gefördert.

Weitere Informationen:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
www.kfw.de