ABC der Haustechnik

Förderprogramme

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen die aktuellen Fördermaßnahmen zur Wohnraummodernisierung vorstellen. Förderer sind hierbei die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie das Land Rheinland-Pfalz.

BUNDESWEITE FÖRDERPROGRAMME

Programm: Wohnraum Modernisieren

Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen (ÖKO-PLUS) und allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen (STANDARD) in allen bestehenden Wohngebäuden. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Zinssatz richtet sich nach dem Anteil für STANDARD- bzw. ÖKO-PLUS-Maßnahmen an dem Kredit aus diesem Programm. Je höher der Kreditanteil für ÖKO-PLUS-Maßnahmen, umso günstiger der Zins. Zu den STANDARD-Maßnahmen gehören u. a. Fenstererneuerung, Sanitärinstallation, Fußböden und Einbau von Standardheizungstechnik wie z.B. Erdgasheizgeräten. ÖKO-PLUS-Maßnahmen sind die Dämmung der Außenwände, des Daches und der Kellerdecke sowie Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien (z.B. Gas-Brennwerttechnik mit solarer Warmwasserbereitung), Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme. Kombinationen der Maßnahmen sind auch möglich. Es gibt drei Kategorien: STANDARD, MIX und ÖKO-PLUS. Die Variante MIX gilt für Investitionen deren Kreditanteil von ÖKO-PLUS-Maßnahmen an dem Kredit aus diesem Programm 1/3 bis zu 2/3 beträgt. Der maximale Kreditbetrag ist 100.000 EUR je Wohneinheit.

Weitere Informationen gibt es unter:

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Produktmarketing und Beratung
Charlottenstr. 33-33a
10117 Berlin-Mitte
www.kfw-foerderbank.de

FÖRDERPROGRAMME IN RHEINLAND-PFALZ

Förderung der Modernisierung

Im Modernisierungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz werden selbst genutztes Wohneigentum und Mietwohnungen gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch Baudarlehen, Bauzuschüsse oder durch ein vom Land zinsgarantiertes Hausbankendarlehen.

Baudarlehen

Für die Modernisierung von Mietwohnungen werden Baudarlehen gewährt. Gleichzeitig werden für die geförderten Wohnungen allgemeine Belegungsrechte vereinbart. Der Zinssatz für das Baudarlehen beläuft sich auf 1,0 % und wird in den ersten 10 Jahren nicht angehoben. Der Tilgungssatz beträgt 3% jährlich zuzüglich ersparter Zinsen.

Gefördert werden Mietwohnungen, die länger als 30 Jahre bezugsfertig sind und in den nachfolgenden Städten liegen:

Mainz, Bad Kreuznach, Bingen, Ingelheim, Koblenz, Andernach, Lahnstein, Neuwied Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Worms, Kaiserslautern und Trier.

Das Baudarlehen beträgt 50 % der förderungsfähigen Kosten von maximal EUR 30.000,00 je Wohnung. Die Untergrenze der förderungsfähigen Kosten für die Gewährung von Baudarlehen beträgt EUR 10.000,00 je Wohnung.

Bauzuschüsse

Kleinere Maßnahmen werden mit Bauzuschüssen gefördert. Bauzuschüsse sind einmalige Zuschüsse zur Deckung der Herstellungskosten. Sie betragen 25 % der förderungsfähigen Kosten von maximal EUR 10.000,00 je Wohnung. Die Untergrenze der förderungsfähigen Kosten beträgt EUR 2.000,00 je Wohnung.

Wer wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an Eigentümer von Eigenheimen und selbst genutztem Wohneigentum, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ebenfalls können Eigentümer von Mietwohnungen, die preiswerte Mietwohnungen nach Durchführung der Modernisierung zur Verfügung stellen, gefördert werden. Für Mietwohnungen gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Was wird gefördert?

Die Modernisierung muss den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern. Dazu gehören insbesondere bauliche Maßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Heizenergie bewirken, wie etwa die Verbesserung von Heizungsanlagen. Auch bauliche Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien werden gefördert.

Wie bekomme ich die Fördermittel?

Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Modernisierungsarbeiten bei der Stadt-, Kreis-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt, zu stellen. Dort erfolgt auch eine eingehende Beratung. Die Hausbank ist antragsannehmende Stelle beim zinsgarantierten Hausbankendarlehen.

Ansprechpartner:
Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Straße 6-10
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 13 - 21 33
Fax: 0 61 31 / 13 - 30 34
E-Mail: landestreuhandstelle@lth-rlp.de
www.lth-rlp.de

Wohnraummodernisierung:

Energiesparende Maßnahmen

Gefördert werden energiesparende Maßnahmen, wenn die baulichen Maßnahmen die nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirken. Dieses wird im Allgemeinen erreicht, wenn der Wärmedurchgangswert oder der Energiebedarf um mindestens 20 % geringer sein wird; hierbei sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten. Als energiesparende Maßnahmensind insbesondere anzusehen: die Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden, die das Gebäude gegen das Erdreich, die Außenluft oder nicht beheizte Bereiche abgrenzen. Es ist bauaufsichtlich zugelassenes Dämmmaterial zu verwenden. Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung sind einzuhalten; hierzu kann bei der Dämmung von Außenwänden Dämmmaterial mit einer Dicke von mindestens 80 mm ausreichend sein; die Verbesserung von Heizungsanlagen, insbesondere die Anpassung der Wasservolumenströme und Heizkörperflächen. Das gilt auch, wenn die bisherige Anlage wegen strengerer Umweltauflagen nicht weiter betrieben werden darf; der Ersatz von Wärmeerzeugern (Kessel und Brenner) durch neue mit einer um mindestens 20 % geringeren Nennwärmeleistung (bei kombinierten Heizungs-/ Brauchwasserkesseln nach DIN 4702 nur solche, die durch großes Heißwasser- oder Brauchwasserspeichervolumen kleine Brennerleistungen zulassen); der Ersatz vorhandener Fenster durch den Einbau neuer, außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachfenster, wenn die gewählte Ausführung den baurechtlichen Vorschriften genügt. Die Energieeinsparverordnung verlangt, dass nur wärmegedämmte Fenster gewählt werden dürfen, die einen Wärmedurchgangswert von höchstens 1,7 W/m2K aufweisen.

Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien

Förderungsfähig sind beispielsweise die nachfolgenden bauliche Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien, weil durch den Einsatz dieser baulichen Maßnahmen der Energiebedarf verringert wird: Solaranlagen für die Beheizung und/oder die Erwärmung von Brauchwasser, solare Wandsysteme zur Raumbeheizung, Wärmetauscher bzw. Wärmepumpen zur Wärmegewinnung aus der Umgebungsluft, aus Abluft, aus Oberflächen- oder aus Grundwasser; (die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist Voraussetzung der Förderung); Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (einschließlich Klär- und Deponiegas) zur Beheizung und/oder Erwärmung von Brauchwasser, die Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird.

(Quelle: http://www.fm.rlp.de/Service/DOC/Bauen_und_Wohnen/modernisierung_2005.pdf)