ABC der Haustechnik

Oel als Heiztechnik

Nicht jeder Meister ist ein Fachmann

Die Wartung von Ölheizungen unterliegt besonderen Auflagen des Wasserhaushaltsschutzgesetzes (WHG). Der Grund dafür ist die Gefährlichkeit von Heizöl für die Umwelt. Wenn nur wenige Tropfen davon in die Kanalisation gelangen, können diese eine Bakterienkultur in einer Kläranlage ausrotten. Der Schaden würde sich in den Zehntausenden bewegen.

Wichtig für den Heizungsbetreiber ist der § 19 l des WHG und die gültige Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Darin ist festgelegt, dass zur gesetzestreuen Wartung einer Ölheizung ein Meisterbrief nicht ausreicht. So darf diese nur von einer Firma ausgeführt werden, welche die Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 19 l Wasserhaushaltsschutzgesetz führt. Um diese Qualifikation zu erhalten sind regelmäßige Schulungen und im Abstand von zwei Jahren Abnahmen durch einen Sachverständigen erforderlich.

Den wenigsten Ölheizungsbetreibern ist bekannt, dass im Schadensfall der Besitzer haftet.
Ist die Heizungsanlage nicht von einem Fachbetrieb nach § 19 l WHG gewartet worden, haftet bei Umweltschäden durch die Ölheizung nicht der Handwerker, sondern der Eigentümer des Gebäudes in dem die Heizung betrieben wird.

Öl als Heiztechnik

Aufgrund des technischen Fortschritts und der differenzierten Anforderungen der modernen Ölheizungstechnik wurde das Produkt Heizöl EL kontinuierlich weiterentwickelt. Dies führte zu einer Produktdifferenzierung, welche wie bei Automobilkraftstoffen spezielle brennstoffspezifische Eigenschaften für den jeweiligen Anwendungsfall zur Verfügung stellt.

Die Anforderungen an Heizöl EL sind in der DIN 51-603-1 (Ausgabe 9/03) festgelegt. Seit diese Norm in Kraft getreten ist gibt es 2 Sorten Heizöl EL. Zum einen die bewährte Standardqualität mit einem zulässigen Schwefelgehalt von > 50mg/kg bis 2.000mg/kg, die zum Teil speziell additiviert angeboten wird. Zum anderen schwefelarmes Heizöl EL mit einem zulässigen Schwefelgehalt von < mg/kg.

Besonders die Anforderungen der Ölbrennwerttechnik führten zur Entwicklung und Festlegung der Anforderungen an schwefelarmes Heizöl EL, das anwendungstechnische Vorteile aufweist. Neben den reduzierten SO 2 Emissionen, vergleichbar mit denen aus Erdgasheizungen, ist in vielen Fällen auch ein verminderter Geruch festzustellen.

Das neue Heizöl EL schwefelarm wird in der Regel mit speziell abgestimmten Additivpaketen zur Optimierung der Qualitätseigenschaften angeboten. Im Hinblick auf die Brennereinstellung sind beim Wechsel der Heizölsorten keine Besonderheiten zu beachten. Um eventuelle Problemen in den Ölpumpen vorzubeugen ist in die Norm für Heizöl EL schwefelarm eine Anforderung an die Schmierfähigkeit aufgenommen worden. Um diese Anforderungen einzuhalten, wird bei Bedarf der Brennstoff mit so genannten Lubricity-Additiven (Schmierfähigkeitsverbesserern) additiviert. Seit Herbst 2003 wird schwefelarmes Heizöl EL bei den Mineralölhändlern angeboten.

Eignung der Geräte

Das schwefelarme Heizöl kann prinzipiell auch in Niedertemperaturanlagen eingesetzt werden. Allerdings ist zu beachten, dass schwefelarmes Heizöl nur in Anlagen eingesetzt werden darf, die vom Gerätehersteller als diesbezüglich geeignet eingestuft werden. Ob das jeweilige Gerät für den Einsatz von Heizöl EL schwefelarm geeignet ist, kann mit Hilfe einer im Internet abrufbaren Liste überprüft werden. Die Datensätze in der Liste werden direkt durch den jeweiligen Hersteller erstellt und gepflegt. Für die Richtigkeit der Angaben in dieser Liste ist der jeweilige Hersteller verantwortlich. Die Liste kann unter www.schwefelfreies-heizoel.de eingesehen oder ausgedruckt werden.

Kennzeichnung der Geräte

Da nicht jedes Gerät von vornherein mit schwefelarmem Heizöl EL betrieben werden darf, muss der Kesselhersteller entsprechende Informationen liefern. Diese Angaben benötigt der Anlagenbetreiber für die richtige Bestellung beim Mineralöllieferanten. Um Probleme bzw. Fehlbetankungen, und damit Störungen der Heizungsanlage, zu vermeiden müssen sowohl Heizkessel als auch Füllrohranschluss gekennzeichnet werden. Für die Kennzeichnung sind drei Fälle zu unterscheiden, wobei die Vorgehensweise unter den Marktpartnern abgestimmt ist.

Geräte für Heizöl EL schwefelarm:
Kennzeichnung Grün

Wenn der Hersteller für den Betrieb des Gerätes die Verwendung schwefelarmen Heizöls vorschreibt oder zum Beispiel bei einem Brennwertkessel die Neutralisation entfernt wird, darf die Anlage nur mit Heizöl EL schwefelarm betrieben werden. Hierbei wird das Gerät mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet und der Füllrohranschluss gegen einen grünen Verschluss (mit eingeprägtem Schriftzug "Heizöl EL schwefelarm") ausgetauscht.

Eine Kennzeichnung der Anlage für die ausschließliche Verwendung von Heizöl EL schwefelarm ist auch dann erforderlich, wenn ein Brennwertgerät zwar für beide Heizölsorten zugelassen ist, aber ohne Neutralisationseinrichtung betrieben wird (abhängig von den kommunalen Abwassersatzungen).

Geräte für Heizöl EL Standard und Heizöl EL schwefelarm:
Kennzeichnung rot und grün

Wenn der Hersteller das Gerät für den Betrieb Heizöl EL Standard und Heizöl EL schwefelarm einstuft, erfolgt die Kennzeichnung am Gerät mit einem rot-grünen Aufkleber. Der Füllrohrverschluss wir gegen einen grünen Verschluss mit eingeprägtem Schriftzug "Heizöl EL schwefelarm" mit einem roten Anhänger mit eingeprägtem Schriftzug ?auch für Heizöl EL Standard" getauscht.

Das rote Anhängeschild dient als ergänzender Hinweis für Anlagen, die für den Betrieb sowohl mit Heizöl EL Standard als auch mit Heizöl EL schwefelarm geeignet sind. Dies birgt den Vorteil, dass Anlagen die im Nachhinein auf Heizöl EL schwefelarm umgestellt werden, wie zum Beispiel bei der Modernisierung der Heizungsanlage, keinen neuen Verschluss benötigen. Das rote Anhängeschild muss in diesem fall nur entfernt werden. Auch der Verlust des Schildes führt zu keinerlei Risiko, da im Zweifelsfall die Anlage auf jedem Fall mit Heizöl EL schwefelarm befüllt werden kann.

Geräte nur für Heizöl EL Standard:
Kennzeichnung rot

Wenn der Hersteller keine Kundeninformation für ein Gerät erstellt, darf das Gerät nur mit Heizöl EL Standard betrieben werden. In diesem Fall erfolgt keine Kennzeichnung des Gerätes.

Mischen verschiedener Heizöle

Für Heizungsanlagen, die von Seiten der Hersteller für den Betrieb sowohl Heizöl EL Standard als auch mit Heizöl EL schwefelarm als geeignet eingestuft wurden, ist die Vermischung der Sorten unproblematisch.

Neuanlage oder Modernisierung einer Anlage nur für Heizöl EL schwefelarm

Ist nach einer Modernisierung die Heizungsanlage gemäß Herstellerangabe nur für den Betrieb mit Heizöl EL schwefelarm geeignet, muss dies bei einer Heizölbestellung berücksichtigt werden. Sind Restbestände von Heizöl EL Standard im Tank vorhanden, so geben Gerätehersteller Auskunft über das mögliche Mischungsverhältnis. Wird von Seiten des Herstellers eine Mischung für den Betrieb des Gerätes für unzulässig erklärt, so sind Restmengen von Heizöl EL Standard vor der Befüllung mir schwefelarmem Heizöl EL zu entfernen.

Erst danach ist eine Inbetriebnahme der Neuanlage möglich.

Wartung/Inspektion

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre bestehende Anlage in Zukunft mit schwefelarmem Heizöl EL zu betreiben, empfehlen wir Ihnen eine Brennerwartung und Kesselreinigung. So können Sie die Vorteile von schwefelarmem Heizöl vollständig nutzen.