Thermostatventile
Wie alt sind eigentlich Ihre Thermostatköpfe?
Seit weit über 30 Jahren machen uns Thermostatventile nun das Leben bei der Temperaturregulation in unseren Wohnräumen und Büros erheblich leichter. Einmal auf eine Wunschtemperatur eingestellt, reagieren sie automatisch und schnell auf jeden "störenden" Einfluss, z.B. starke Sonneneinstrahlung oder auch durch eine geöffnete Tür hereinströmende Kälte. Die Temperatur bleibt so ohne aufwendiges Nachregeln immer konstant.
Erinnern Sie sich noch an die alten Handräder an den Heizungsventilen?! Ständig wurde es nötig, die Temperatur nachzuregulieren. Fiel Sonnenschein durch die Fenster, heizte das Ventil unbeeindruckt weiter - wenn es zu warm wurde, half häufig nur kräftiges Lüften: Energie wurde im wahrsten Sinne zum Fenster heraus geworfen...
Thermostatventile sorgen für ein konstantes Raumklima und helfen dabei, unglaubliche Mengen an Energie und Heizkosten einzusparen. Durch ständige Weiterentwicklung seitens der Hersteller sind die erzielbaren Einsparungen in den letzten Jahrzehnten sogar noch deutlich angestiegen: Moderne Thermostatköpfe reagieren wesentlich schneller und genauer auf veränderte Umwelteinflüsse als ihre Vorgängermodelle:
Als Faustregel gilt: Ist ein Thermostatventil älter als 20 Jahre, sollte es ausgewechselt werden. Aber auch in weiteren Fällen kann es sinnvoll sein, einen Fachmann zur Beratung hinzu zu ziehen: Nach dem Einbau Energie sparender Fenster, nach Austausch eines Heizkessels gegen ein modernes Gerät oder nach einer Verbesserung der Gebäudeisolierung.
Wird ein Wechsel nötig, empfehlen wir besonders Thermostatventile der Firma Heimeier. Zum einen erlaubt uns die Auswahl aus einem Sortiment von über 40 Modellen, für jede Begebenheit die passende und energieeffizienteste Lösung zu finden; zum anderen kann man die Heimeier-Ventile zu Recht als "Dauer-Sieger" bei der Stiftung Warentest bezeichnen: Vier mal in Folge erreichten die jeweils aktuellen Modelle ein "sehr gut".
Angesichts steigender Energiepreise kann es sich durchaus lohnen, ältere Thermostatköpfe gegen neue zu tauschen: Das schont unsere Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Übrigens: Mieter haben ein "Recht auf Thermostatventile":
Vermieter muss Kosten für Umbau übernehmen
In der kalten Jahreszeit gibt es wohl nichts Schlimmeres als eine kalte Wohnung. Vorsorglich das Heizungsventil aufdrehen, damit es in den am wohlverdienten Feierabend zu Hause mollig warm ist, kann teuer werden - insbesondere dann, wenn sich nur einfache Ventile an den Heizkörpern befinden. Mieter können von ihrem Vermieter den Einbau von Thermostatventilen verlangen.
Bei einem einfachen Ventil gibt der Heizkörper nach dem Aufdrehen die voll Leistung ab. Die Heizung kann nur manuell abgeschaltet werden, reagiert also nicht auf die Erwärmung des Raumes. Anders hingegen Thermostatventile. Hier wird die abgegeben Wärme genau dosiert. „Die wichtigste Eigenschaft der Thermostatventile ist aber, dass diese die Raumwärme messen“, erläutert Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ist also in einem Raum die eingestellte Wärme erreicht, schaltet sich die Heizung automatisch ab. Ein Vorteil, wenn die Bewohner nicht den ganzen Tag zu Hause sind, und ein Schutz gegen überhitzte oder unterkühlte Räume.
„Der Energiespareffekt durch Thermostatventile ist nicht von der Hand zu weisen“, meint Energie-Experte Weinreuter und rechnet vor: „Jeder Grad Raumwärme mehr bedeutet im Schnitt 6 Prozent mehr Energieverbrauch – und damit Kosten.“
Aus diesem Grund müssten es Mieter nicht hinnehmen, wenn in ihrer Wohnung die Heizkörper mit den alten Ventilen ausgeschaltet sind. „Paragraph 12 Absatz 2 der Energiesparverordnung (EnEV) schreibt die Ausstattung von Heizkörpern, die Wasser als Wärmeträger nutzen, mit Thermostatventilen vor. Daraus ergibt sich für den Mieter ein Anspruch auf deren Einbau“, erläutert Weinreuter.
Die Kosten für den Austausch muss der Vermieter zahlen. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen betragen diese zwischen 80 und 130 Euro pro Thermostatventil, informiert Fritz Koch, Landesinnungsmeister des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima der Handwerkskammer der Pfalz, Kaiserslautern. „Vom Mieter darf der Vermieter keine Kostenbeteiligung für den Umbau verlangen“, betont Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Entsprechend könne der Austausch auch eingeklagt werden. Der Experte rät jedoch, dies erst als allerletzte Möglichkeit in Betracht zu ziehen. Vor dem Gang zum Anwalt sollte der Anspruch mündlich oder, sofern das nicht fruchtet, gegebenenfalls schriftlich beim Vermieter geltend gemacht werden. Hilfestellung dabei geben bei Bedarf die örtlichen Mieterschutzvereine.
Für weitere Informationen und Produktberatungen stehen wir Ihnen natürlich wie immer gerne zur Verfügung.